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Infoblatt für Eltern

Hinweise zum herkunftssprachlichen Unterricht​

Dem Infoblatt können Sie alle nötigen Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in Bosnisch entnehmen sowie weitere Hinweise zur Anmeldung.

Schulstandorte und Unterrichtszeiten

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schulstandorte und die Unterrichtszeiten für den herkunftssprachlichen Unterricht in Bosnisch in Hessen.

Zeugniseintrag

Was wird eingetragen?​

Nur auf Antrag der Eltern wird im Zeugnis ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

FAQ´s

Wer kann am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen?

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die aufgrund ihrer Herkunft Vorkenntnisse in einer der untenstehend genannten Sprachen mitbringen, haben die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser wird schulstufen- bzw. schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt.

Die Beherrschung der deutschen Sprache steht im deutschen Schulsystem an erster Stelle, da dies ausschlaggebend für den schulischen Erfolg ist. Jedoch stellen der Erwerb der deutschen Sprache und die Stärkung der Familien- und Herkunftssprache keinen Gegensatz dar, vielmehr handelt es sich um einander stützende Lernprozesse.

Gemäß der derzeit geltenden Übergangsregelung liegt die Verantwortung für das Unterrichtsangebot teilweise beim Land Hessen, teilweise bereits bei den Herkunftsländern.

Als Wahlunterricht wird der herkunftssprachliche Unterricht mit folgenden Teilnahmevermerken in das Zeugnis aufgenommen: „teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ oder „mit gutem Erfolg teilgenommen“. Da der herkunftssprachliche Unterricht nicht benotet wird, ist er auch nicht versetzungsrelevant.

Der Unterricht in der Herkunftssprache in Verantwortung des Landes Hessen wird von Lehrkräften erteilt, die in der Regel ein Lehramtsstudium nach dem Schulrecht ihres Herkunftslands absolviert haben und Angestellte des Landes sind.

Findet der Unterricht in Verantwortung von Herkunftsländern statt, beauftragen diese entsprechendes Lehrpersonal mit der Durchführung. Dieser Unterricht ist zum Teil kostenpflichtig.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschulen und der Grundstufe der Schule mit Förderschwerpunkt Lernen umfasst der Unterricht in der Herkunftssprache eine bis zwei Wochenstunden, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 zwei bis drei Wochenstunden.

In allen weiterführenden Schulen sind in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zwei bis vier Wochenstunden vorgesehen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Haupt- und Realschulen und in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen kann der Unterricht in der Herkunftssprache als Wahlunterricht angeboten werden.

Ergänzend zum qualifizierten Teilnahmevermerk im Zeugnis können Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Sprachen ihre Sprachkompetenz auch in Form eines Sprachenzertifikats nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausweisen. Die entsprechenden Informationen erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Lehrkräften, Koordinationsstellen und am Fachberaterzentrum.

Ein Sprachenzertifikat ist ein großer Pluspunkt für Ausbildung und Beruf. Wer mit diesem zusätzlichen Nachweis seine Mehrsprachigkeit belegen kann, verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern in der Regel zu Schuljahresbeginn über die örtlichen bzw. regionalen Angebote im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts.

Das Anmeldeformular erhalten Sie auch das auch bei den Schulen. Füllen Sie es aus und geben es unterschrieben an der Schule ab. 

So melden Sie Ihr Kind zum herkunftssprachlichen Unterricht an



Der herkunftssprachliche Unterricht findet an ausgewählten hessischen Schulen statt. Die Informationen zum Standort Frankfurt finden Sie hier.

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